Startup in Deutschland gründen 2026: Rechtsform, Kosten und die ersten Schritte
Startup gründen in Deutschland 2026: der Überblick
Ein Startup in Deutschland zu gründen, bedeutet vor allem drei Entscheidungen: die richtige Rechtsform wählen, die Gründungskosten realistisch kalkulieren und die formalen ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge abarbeiten. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Fakten für 2026 zusammen – jede Zahl ist mit einer offiziellen Quelle belegt (Gesetzestexte, BMWK-Existenzgründungsportal, KfW).
Dass sich der Aufwand lohnen kann, zeigt die Gründungsdynamik: Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 machten sich 2025 rund 690.000 Menschen in Deutschland selbstständig. Davon entfielen rund 483.000 auf Nebenerwerbsgründungen (etwa 70 Prozent) und 206.000 auf Vollerwerbsgründungen. Viele Startups starten also zunächst nebenberuflich.
Welche Rechtsform passt zu deinem Startup?
Die Rechtsform bestimmt Haftung, Startkapital, Formalitäten und Außenwirkung. Für Startups sind vor allem drei Formen relevant.
Einzelunternehmen und GbR: der schnelle, günstige Start
Ein Einzelunternehmen oder – bei mehreren Gründerinnen und Gründern – eine GbR erfordert kein Mindestkapital und keinen Notar. Der Nachteil: Du haftest unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Diese Formen eignen sich für risikoarme Vorhaben und Tests ohne großen Kapitalbedarf.
UG (haftungsbeschränkt): die kapitalarme Kapitalgesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist gesetzlich in § 5a GmbHG geregelt. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH-Variante mit reduziertem Kapital: Gründen ist theoretisch schon ab 1 Euro Stammkapital möglich, weshalb sie umgangssprachlich „Mini-GmbH“ heißt. Dafür gelten zwei Besonderheiten: Sacheinlagen sind ausgeschlossen (nur Bareinlage), und die UG muss jährlich ein Viertel (25 Prozent) ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Kapital 25.000 Euro erreicht. Die Haftung ist dabei – wie bei der GmbH – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
GmbH: der Standard für wachstumsorientierte Startups
Die GmbH bietet volle Haftungsbeschränkung und hohe Akzeptanz bei Banken und Investoren. Ihr Mindeststammkapital beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 Euro. Bei der Anmeldung zum Handelsregister müssen nicht sofort die vollen 25.000 Euro vorliegen: Nach § 7 Abs. 2 GmbHG genügt es, wenn auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt ist und insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals – also 12.500 Euro – eingezahlt wurde. Die Gesellschafter bleiben aber verpflichtet, den Rest später einzuzahlen.
Welche der beiden Kapitalgesellschaften zu deinem Startup passt, vergleicht der Artikel UG oder GmbH? Punkt für Punkt.
Was kostet die Gründung? Realistische Zahlen
Die Kosten hängen stark von der Rechtsform ab. Einzelunternehmen und GbR sind am günstigsten, weil kein Notar nötig ist. Bei UG und GmbH kommen Notar- und Registerkosten hinzu.
- Notarkosten (GmbH-Bargründung): Das BMWK-Existenzgründungsportal nennt Beispielrechnungen für eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital. Eine Ein-Personen-Bargründung im einfachsten Fall liegt bei rund 408 Euro (Gründungsurkunde plus Handelsregisteranmeldung), eine Zwei-Personen-Gründung mit Gesellschafterliste und Beschluss bei rund 830 Euro – jeweils zuzüglich Auslagen.
- Handelsregister-Eintragung: Die Eintragung einer GmbH oder UG ins Handelsregister kostet seit dem 1. Juni 2025 einheitlich 225 Euro. Zuvor waren es 150 Euro; die Gebühren wurden um 50 Prozent angehoben.
- Gewerbeanmeldung: Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest und liegt meist im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. In Hamburg kostet die Anmeldung bei Personengesellschaften beispielsweise 25 Euro pro Gesellschafter.
Hinzu kommen bei UG und GmbH das Stammkapital selbst sowie laufende Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung. Wer schlank startet, wählt oft die UG und wandelt sie später in eine GmbH um.
Die ersten Schritte: so gehst du vor
Für eine UG oder GmbH läuft die Gründung in einer festen Reihenfolge ab:
- Geschäftsidee und Businessplan: Kläre Zielgruppe, Finanzierung und Kapitalbedarf. Der Businessplan ist auch für Bank- und Fördergespräche wichtig.
- Rechtsform festlegen: Entscheide anhand von Haftung, Kapital und Wachstumsplänen zwischen Einzelunternehmen/GbR, UG und GmbH.
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll: Für eine unkomplizierte Standardgründung erlaubt § 2 Abs. 1a GmbHG das vereinfachte Verfahren mit Musterprotokoll – zulässig bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Das spart Zeit und Notarkosten.
- Notartermin und Beurkundung: Bei UG und GmbH beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an.
- Stammkapital einzahlen: Eröffne ein Geschäftskonto und zahle das Kapital ein (UG: voll; GmbH: mindestens die gesetzliche Mindesteinlage).
- Handelsregister-Eintragung: Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als juristische Person mit Haftungsbeschränkung.
- Gewerbe anmelden: Nach § 14 Abs. 1 GewO muss jeder, der ein stehendes Gewerbe selbstständig beginnt, dies der zuständigen Behörde anzeigen. Freiberufler melden stattdessen ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.
- Finanzamt und weitere Meldungen: Es folgen die steuerliche Erfassung beim Finanzamt sowie – je nach Tätigkeit – Anmeldungen bei IHK/HWK, Berufsgenossenschaft und ggf. Sozialversicherung.
Fazit
Für kapitalarme Startups ist die UG (haftungsbeschränkt) 2026 ein attraktiver Einstieg in die Haftungsbeschränkung, während die GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital der Standard für wachstums- und investorenorientierte Gründungen bleibt. Wer die Reihenfolge – Rechtsform, Notar, Kapital, Handelsregister, Gewerbe – einhält, gründet strukturiert und ohne teure Fehler.
Häufige Fragen
Wie viel Stammkapital brauche ich, um ein Startup zu gründen? +
Für ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist kein Mindestkapital nötig. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist ab 1 Euro Stammkapital möglich (§ 5a GmbHG), eine GmbH benötigt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), von denen bei der Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH? +
Die UG ist eine GmbH-Variante mit geringerem Startkapital (ab 1 Euro statt 25.000 Euro). Sie darf keine Sacheinlagen nutzen und muss jährlich 25 Prozent ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Beide bieten die gleiche Haftungsbeschränkung (§ 5a GmbHG).
Was kostet die Eintragung ins Handelsregister für eine GmbH oder UG? +
Die Eintragung einer GmbH oder UG ins Handelsregister kostet seit dem 1. Juni 2025 einheitlich 225 Euro. Zuvor lag die Gebühr bei 150 Euro; sie wurde um 50 Prozent erhöht. Hinzu kommen Notarkosten und die Gewerbeanmeldung.
Muss ich für mein Startup ein Gewerbe anmelden? +
Ja, wer ein stehendes Gewerbe selbstständig beginnt, muss das nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde anzeigen. Das gilt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler melden ihre Tätigkeit stattdessen direkt beim Finanzamt an.
Kann ich mein Startup nebenberuflich gründen? +
Ja. Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 waren 2025 rund 483.000 der etwa 690.000 Gründungen Nebenerwerbsgründungen – rund 70 Prozent. Viele Startups starten also zunächst nebenberuflich und wechseln später in den Vollerwerb.
Quellen
- § 5 GmbHG – Stammkapital; Geschäftsanteil — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 7 GmbHG – Anmeldung der Gesellschaft — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags; Musterprotokoll — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht bei Gewerbebeginn — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- GmbH-Gründung: Kosten? (Beispielrechnungen Notar/Handelsregister) — BMWK – Existenzgründungsportal
- KfW-Gründungsmonitor 2026: Selbstständigkeit in Deutschland steigt deutlich — BMWK – Existenzgründungsportal / KfW
- Erhöhung der Handelsregistergebühren zum 01.06.2025 (HRegGebV) — Heckschen & Salomon (zur Handelsregistergebührenverordnung)
- Gewerbe anmelden – Gebühren — Freie und Hansestadt Hamburg (hamburg.de)